Informationen zur Jägerprüfung in Bayern

Warum die Jägerprüfung in Bayern ablegen?
Die neue Prüfungsordnung für Bayern bietet für die Jagdprüflinge einen entscheidenden Vorteil, wo die Prüfung in anderen Bundesländern erschwert ist. Das Schreckensfach Schrotschießen, verantwortlich für hohe Durchfallquoten, kann nun in Bayern während des Jagdkurses in aller Ruhe abgeleistet werden.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Nach Vollendung des 15. Lebensjahres kann die Prüfung abgelegt werden und eine theoretische und praktische Ausbildung muß nachweislich absolviert worden sein.

Zusätzlich dazu muß ein entsprechender Nachweis über folgende erbrachte Schießleistungen vorliegen:

  • mindestens 250 geschossene Tontauben, wovon in mindestens einer Serie von 10 Tauben 3 Treffer sein müssen.
  • Jeweils 5 abgegebene Schüsse mit Pistole und Revolver
  • Mindestens 5 Schüsse in einem Schießkino (Laser oder scharfe Munition) auf eine jagdliche Realfilmsequenz, die eine Bewegungsjagd auf Schalenwild darstellt.
  • Schießtraining mit Treffernachweis in der Disziplin „flüchtiger Überläufer“; hierbei müssen bei einer Fünferserie mindestens 3 Treffer innerhalb des Trefferfeldes liegen.
Diese Nachweise sind Bestandteil Ihrer jagdlichen Ausbildung während unserer Kurse.

Wie in allen Bundesländern besteht die Jägerprüfung in Bayern aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Die mündliche und schriftliche Prüfung umfasst 6 Sachgebiete:

  • Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte
  • Biologie der Wildarten
  • Rechtliche Vorschriften
  • Wildhege, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis
  • Jagdhundewesen
  • Naturschutz, Landbau, Forstwesen, Wild- und Jagdschadensverhütung
Schriftliche Prüfung
Aus einem bekannten Fragenkatalog von 1180 Fragen werden 100 Fragen ausgewählt (16 Fragen im Sachgebiet 1-5 und 20 Fragen im Sachgebiet 6). Die Fragen werden nach dem Multiple-Choice-Verfahren beantwortet, wobei mehrere Antworten richtig sein können. Die Arbeitszeit beträgt 100 Minuten. Sind mehr als 25 Fragen falsch beantwortet so gilt die schriftliche Prüfung als nicht bestanden.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung findet in einer Einzelprüfungssituation statt. Für jedes der 6 Sachgebiete stehen 10 bis maximal 15 Minuten zur Verfügung, wo anhand von Fragen, Fallbeispielen oder Anschauungsmaterial die Bewerber geprüft werden.
Es gibt drei Bewertungsstufen
Ausreichend, mangelhaft und ungenügend Bewerber deren Leistung in einem oder mehreren Sachgebieten mit „ungenügend“ oder in zwei oder mehreren Sachgebieten mit „mangelhaft“ bewertet wurden, haben den mündlichen Teil nicht bestanden.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung besteht aus den Disziplinen Handhabung der Waffen sowie Büchsenschießen.
Disziplin Waffenhandhabung
Die Bewerber haben ausreichende Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen (Lang- und Kurzwaffen) nachzuweisen.
Disziplin Büchsenschießen
Beim Büchsenschießen sind 4 Schüsse, davon zwei sitzend aufgelegt und zwei Schüsse nach Wahl der Bewerbers stehend angestrichen oder stehend freihändig, auf die Rehbockscheibe auf eine Entfernung von 100m abzugeben. Die Anforderungen sind nicht erfüllt, wenn weniger als drei Treffer erzielt werden; als Treffer gelten der getroffene achte bis zehnte Ring. Die Disziplin Büchsenschießen kann bei Nichterreichen der Vorgaben am selben Prüfungstag einmal wiederholt werden.

Bewerber die keine ausreichenden Leistungen bei der Waffenhandhabung oder die Anforderungen beim Büchsenschießen trotz einmaliger Wiederholung nicht erreichen oder gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen haben, haben den praktischen Prüfungsteil nicht bestanden.

Zur Prüfungsanmeldung ist kein Führungszeugnis notwendig. Die Jägerprüfung findet viermal pro Jahr an 16 verschiedenen Prüfungsstandorten in ganz Bayern statt. Die Termine werden zentral für ganz Bayern fest gelegt. Die Prüfung beginnt mit der schriftlichen Prüfung, innerhalb von ca. 4 Wochen erfolgt dann die mündliche Prüfung und die praktische Prüfung in Waffenhandhabung und die Schießprüfung.